Förderantrag bei der Stiftung Dialoge & Begegnungen
Für einen Förderantrag an die Stiftung Dialoge & Begegnungen beachten Sie bitte die nachfolgenden Punkte:
Antragstellung
Die Voraussetzungen für einen Förderantrag sind wie folgt:
- Beantragen Sie die Förderung für ein klar abgegrenztes Projekt?
- Ist der Projektträger nachweislich als gemeinnützig anerkannt? (Einzelpersonen können von der Stiftung Dialoge & Begegnungen nicht unterstützt werden)
- Entspricht das zu fördernde Projekt dem Satzungszweck der Stiftung Dialoge & Begegnungen (link zur Satzung)?
Anträge müssen grundsätzlich schriftlich eingereicht werden
Entweder per eMail an kontakt@dialoge-und-begegnungen.de
Oder per Post an
DIALOGE & BEGEGNUNGEN
Gemeinnützige Stiftung
Mark Klimsa, Theo Christiansen, Alexandra P. Steinert
Rothenbaumchaussee 3
20148 Hamburg
Für die Antragstellung laden Sie bitte das nachstehende pdf Dokument herunter und füllen das Antragsformular vollständig aus.
Antragsprüfung
Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Stiftung Dialoge & Begegnungen in der Regel zeitnah.
Wird eine Förderung durch die Stiftung Dialoge & Begegnungen bewilligt, erhält der Antragsteller eine verbindliche schriftliche Zusage.
Antragsbewilligung oder -Ablehnung
Bewilligungen oder Ablehnungen werden den Antragstellern schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein. Ablehnungen müssen nicht begründet werden.
Bei unzutreffenden Angaben hinsichtlich der Kosten, bei einer nicht dem angegebenen Zweck entsprechenden Verwendung der Mittel oder wenn Auflagen der Stiftung nicht eingehalten werden, kann die Stiftung eine bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückhalten oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückfordern.